Die Hollandöse – eine Erklärung.

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Die Hollandöse – eigentlich ganz einfach.

Ja, wir wissen es doch alle – der Camper diskutiert gerne. Und kaum ein anderes Thema wird in den einschlägigen Foren so auseinandergenommen, wie die allseits beliebte Hollandöse. Daher wollen auch wir nun mal einen kleinen Blick auf dieses kleine Utensil werfen – nach bestem Wissen und Gewissen und natürlich auch ohne Gewähr…

Die Hollandöse – was ist das eigentlich?

Früher, in der vermeintlich guten alten Zeit, haben wir das Abreißseil einfach über die Anhängerkupplung geworfen und auf den lieben Gott vertraut. Und ich behaupte, in 98,6% aller Fahrten ging das auch gut. Denn selbst im Falle einer Trennung des Hängers vom Zugfahrzeug musste es schon mit dem Teufel zugehen, dass nun auch noch das Seil im Abreißvorgang über den Kugelkopf rutscht.

HollandöseDazu sollte man natürlich auch wissen, was genau der Zweck des Abreißseiles ist. Es ist nämlich, wie manchmal angenommen, nicht dafür da, den Wohnwagen im Notfall an eben diesem Seil am Fahrzeug zu behalten, sondern es erfüllt eine ganz andere Aufgabe.

Angenommen, der Wohnwagen löst sich aus welchen Gründen auch immer von Deinem Zugfahrzeug, so strafft sich das Abreißseil und löst die (Hand)Bremse des Caravans aus. Somit bremst der Wohnwagen sich selbst ab und ein unkontrolliertes Weiterrollen des Hängers wird unterbunden. Dabei reisst das Seil an einer Sollbruchstelle an der Verbindung des Seiles an den Bremshebel ab. Daher übrigens auch sein Name.

abriss seilNun lösen sich nicht jeden Tag Wohnwagen von ihren Zugfahrzeugen, aber – ich will den Teufel nicht an die Wand malen – es kann natürlich mal passieren. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass nun auch noch das in einer Schlaufe um die Kupplung gelegte Seil über eben diese Kupplung rutscht, eher gering.

Und doch – und über den Sinn will ich gar nicht diskutieren – kamen einige Länder auf die Idee, dieses Abrutschen grundsätzlich verhindern zu wollen: aktuell die Niederlande (daher übrigens auch der oft gebrauchte Name „Hollandöse“, die Schweiz und Österreich.

Fangen wir in unserem schönen Land an. Uns von happy Camping ist kein Gesetz bekannt, in dem deutlich die Befestigung des Sicherungseils geklärt ist. In der EU-Richtlinie 71/320/EWG, M7 heißt es lediglich

Die Bremsanlagen müssen so beschaffen sein, dass beim Abreißen der Verbindungseinrichtung während der Fahrt der Anhänger selbsttätig gebremst wird. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für einachsige Anhänger, deren Gesamtmasse 1,5 t nicht übersteigt, vorausgesetzt, dass diese Anhänger außer der Verbindungseinrichtung eine Sicherungsverbindung aufweisen (Kette, Seil usw.), die bei Bruch der Verbindungseinrichtung verhindert, daß die Anhängerdeichsel den Boden berührt, und die dem Anhänger noch eine gewisse Führung gibt.

Und so taten wir halt jahrelang das, was wir eben taten: Seil in einer Schlaufe über die Kupplung und gut ist.

Nun dürfen wir aber einen Blick auf unsere Nachbarn werfen. Dort muss das Seil mit einer Öse oder einem Bügel weitergehend gesichert sein. Und nun machen wir es kurz und schmerzlos:

Verfügt Dein PWK über eine feste Kupplung und hat diese eine integrierte Öse, dann ziehst Du das Seil in einer Schlaufe durch die Öse. Ist diese Öse zu klein, um den „Mini-Karabiner“ durchzufädeln, greifst Du auf einen sogenannten Feuerwehrkarabiner nach DIN5299 zurück, den Du in dieser Öse einhängst und durch diesen dann das Seil führst.

Das gleiche bietet sich in der Regel an, wenn Du über eine abnehmbare Kupplung verfügst. Hier muss eine mit dem Fahrzeug verbundene Befestigungsmöglichkeit bestehen. Ist ja logisch – stell Dir vor, Du fixierst das Seil an der Kupplung, diese löst komplett sich vom Fahrzeug, … Dann erbringt das Seil eher nicht den gewünschten Effekt. Aua.

Was man nicht machen sollte: einfach den am Seil angebrachten „Mini Karabiner“ direkt in einer Öse zu befestigen, da dieser im Falle eines Lösen des Hängers zu wenig Standhaftigkeit besitzt und sich aufbiegt, bevor das Seil die Wohnwagenbremse ziehen konnte.

Was aber tun, wenn an Deiner Kupplung keine Öse integriert ist? Auch hier gibt es die passenden Lösungen zum Nachrüsten.

Auf dieser Seite aus dem flachen westlichen Nachbarland ist sehr anschaulich dargestellt, was wie bzgl. der Hollandöse zu verwenden ist. Man gut, dass Bilder mehr sagen als 1000 Worte, denn die Homepage ist natürlich auf niederländisch… Aber auf jeden Fall einen Klick wert. Auch wenn Du dort das Wort Hollandöse nicht finden wirst.

Wie verhält es sich nun in Österreich und der Schweiz?

Zwar gibt es beiden Ländern keine expliziten gesetzlichen Regelungen, jedoch zeigt der Alltag und die Realität im Umgang mit der Hollandöse etwas anderes.

In Österreich ist lediglich das Vorhandensein einer „Sicherungsverbindung“ Pflicht, das Kraftfahrtgesetz (KFG, § 13) sagt aber nichts darüber aus, ob diese fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein muss:

Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.

Und in der Schweiz heisst es in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge in Artikel 189 lediglich:

4. Die Bremse muss selbsttätig wirken, wenn sich der Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst. Ausgenommen davon sind Anhänger, deren Gesamtgewicht 1,50 t nicht übersteigt und die mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung nach Absatz 5 ausgerüstet sind.

5. Bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlage ist eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich.

Bist Du nun schlauer…? Das werden wir sicherlich, wenn wir in die Praxis schauen. In dieser nämlich hören wir immer öfter von Campern, dass auch in Österreich und der Schweiz die Kontrollen bzgl. der Hollandöse zunehmen und Vergehen mit teils drastischen Strafen geahndet werden.

So wird der geneigte Wohnwagenfahrer in den Niederlanden mit bis zu 230 Euro zur Kasse gebeten, in Österreich darf man bis zu 100 Euro überreichen und in der Schweiz gar bis zu 500 Franken.

Und da man für dieses Geld sicherlich schönere Dinge im Urlaub bekommt, lohnt es sich allemal, sich vor Fahrtbeginn ein paar Gedanken über die Hollandöse zu machen.

Wir hoffen, Dir ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Und dann sagen wir:
habt eine stets gute & happy Fahrt und ganz tolle Urlaube!

10 Kommentare

  1. Hallo Stefan, topp erklärt Wir benutzen seit kurzem bei unserem Gespann auch den Karabinerhaken und fluchen jedes Mal beim anbringen über die kleine Aufnahmeöse, aber sicher ist sicher !
    Wir finden Happy Camping super und freuen uns immer wieder wenn Neuigkeiten im Handy angezeigt werden mach bitte so weiter
    viele Grüße aus Gütersloh , die Rexis

  2. Super Video!!! Sehr gut – mal alles Wichtige zusammengetragen. Vielen Dank!
    Der Link zeigt die Möglichkeit eine Hollandöse bei einer versenkbaren AHK anzubringen. Falls die Frage noch aufkommt.
    weiterhin frohes Schaffen
    Gruß Sandra

      • Die neuen Abreißseile sind fast nur noch mit ordentlichem Feuerwehr Karabiner nach Din „schieß mich…“ ausgestattet.
        Der Alu-Schnapper war lange Zeit Standard. Das diese Dinger sich zu leicht, im Fall der Fälle , auseinanderbiegen, also strecken und dann die eigentliche Funktion an der Handbremse des Wohnwagen nicht erfüllten, wurde den Campern schnell klar – spricht sich rum in Fachkreise. Der Camper, im allgemeinen ja bekannt für die praktische & schnelle Lösung, erfand dann die Schlinge – voila ! Abreißseil löst Bremsung aus!
        Viele Jahre später erfanden die Menschen einen runden Tisch mit vielen sogn. Fachleuten – diese regulieren und setzen neue Standards und Richtlinien. Als sie so beisammen saßen, um die Krümmung der Bananen zu regulieren, quatschte einer dazwischen und sagte: “ was, wenn mal son Seil von der Kupplung rutscht?“ Schwups, gab es einen neuen Tagungspunkt auf der Agenda und viele Jahre später eine neue EU Richtlinie ….. und vielleicht war der Zwischenredner ja ein Holländer – man rätselt noch 🙂
        …in diesem Sinne bußgeldfreie Fahrt !

  3. Hallo Stefan, mal wieder ein tolles Video. Besser hätte man es nicht erklären können. Leider ist an meiner abnehmbaren Anhängerkupplung keine Öse verbaut, deshalb habe ich mir ein Sicherungsstahlseil um den Kupplungsträger gelegt und dort den Feuerwehrkarabiner eingegangen. Nächste Woche geht es dann das erste Mal mit Mietcaravan auf große Fahrt nach Kroatien Insel KRK Camp Njivice. Wir sind schon ganz gespannt. VG

  4. In einem Punkt bin ich aber immer noch nicht schlauer: was mache ich, wenn ich eine abnehmb. AHK habe, die an der Basis keine Öse o.ä. hat, sich wie oben beschrieben aber ein Anbau einer Hollandöse an die abnehmbare AHK verbietet? Kann ich das Seil dann mit Karabinerhaken dann z.B. an die fahrzeugseitige Abschleppöse anbringen?

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